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Eckernförde · Kreis Rendsburg-Eckernförde · 21.563 Einwohner

Ausländerbehörde für Eckernförde

Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Sitz in Rendsburg.

Postleitzahlen in Eckernförde: 24340

Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Öffnungszeiten
Fachdienst Zuwanderung: nur mit Online-Termin; Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag geschlossen
Fax
+49 4331 202-502

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Eckernförde zuständig?

Für Eckernförde (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, Telefon +49 4331 202-877.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eckernförde?

Zur Gemeinde Eckernförde gehören die Postleitzahlen 24340. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde erreichbar?

Öffnungszeiten: Fachdienst Zuwanderung: nur mit Online-Termin; Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde für