Kronshagen · Kreis Rendsburg-Eckernförde · 12.235 Einwohner
Ausländerbehörde für Kronshagen
Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Sitz in Rendsburg.
Postleitzahlen in Kronshagen: 24119
Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Anschrift
- Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4331 202-877
- Öffnungszeiten
- Fachdienst Zuwanderung: nur mit Online-Termin; Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag geschlossen
- zuwanderung@kreis-rd.de
- Fax
- +49 4331 202-502
- Website der Behörde
- kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Kronshagen zuständig?
Für Kronshagen (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, Telefon +49 4331 202-877.
Welche Postleitzahlen gehören zu Kronshagen?
Zur Gemeinde Kronshagen gehören die Postleitzahlen 24119. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde erreichbar?
Öffnungszeiten: Fachdienst Zuwanderung: nur mit Online-Termin; Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag geschlossen.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).