Eggenfelden · Landkreis Rottal-Inn · 14.271 Einwohner
Ausländerbehörde für Eggenfelden
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn mit Sitz in Pfarrkirchen.
Postleitzahlen in Eggenfelden: 84307
Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn
Ringstraße 4–7
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8561 20-0
- Öffnungszeiten
- Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 8561 20-595
- Website der Behörde
- rottal-inn.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Eggenfelden zuständig?
Für Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn zuständig, Ringstraße 4–7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon +49 8561 20-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Eggenfelden?
Zur Gemeinde Eggenfelden gehören die Postleitzahlen 84307. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn erreichbar?
Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).