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Eggenfelden · Landkreis Rottal-Inn · 14.271 Einwohner

Ausländerbehörde für Eggenfelden

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn mit Sitz in Pfarrkirchen.

Postleitzahlen in Eggenfelden: 84307

Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn
Ringstraße 4–7
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 8561 20-595
Website der Behörde
rottal-inn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Eggenfelden zuständig?

Für Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn zuständig, Ringstraße 4–7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon +49 8561 20-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eggenfelden?

Zur Gemeinde Eggenfelden gehören die Postleitzahlen 84307. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn für