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Simbach a. Inn · Landkreis Rottal-Inn · 10.261 Einwohner

Ausländerbehörde für Simbach a. Inn

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn mit Sitz in Pfarrkirchen.

Postleitzahlen in Simbach a. Inn: 84359

Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn
Ringstraße 4–7
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 8561 20-595
Website der Behörde
rottal-inn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Simbach a. Inn zuständig?

Für Simbach a. Inn (Landkreis Rottal-Inn) ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn zuständig, Ringstraße 4–7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon +49 8561 20-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Simbach a. Inn?

Zur Gemeinde Simbach a. Inn gehören die Postleitzahlen 84359. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Rottal-Inn für