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Geilenkirchen · Kreis Heinsberg · 28.494 Einwohner

Ausländerbehörde für Geilenkirchen

Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg mit Sitz in Heinsberg.

Postleitzahlen in Geilenkirchen: 52511

Ausländerbehörde Kreis Heinsberg

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30–11:30 Uhr, Do 08:30–11:30 und 14:00–17:00 Uhr, Mi geschlossen; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di 09.00–10.30 und 14:00–15:00 Uhr, Do, Fr 09.00–10.30 Uhr
Website der Behörde
service.kreis-heinsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Der auf der eigenen Seite verlinkte Online-Terminkalender war am 06.10.2026 nicht erreichbar (404); Terminlink daher nicht übernommen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Geilenkirchen zuständig?

Für Geilenkirchen (Kreis Heinsberg) ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg zuständig, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 13-3330.

Welche Postleitzahlen gehören zu Geilenkirchen?

Zur Gemeinde Geilenkirchen gehören die Postleitzahlen 52511. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg erreichbar?

Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30–11:30 Uhr, Do 08:30–11:30 und 14:00–17:00 Uhr, Mi geschlossen; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di 09.00–10.30 und 14:00–15:00 Uhr, Do, Fr 09.00–10.30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg für