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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Heinsberg

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 263.681 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30–11:30 Uhr, Do 08:30–11:30 und 14:00–17:00 Uhr, Mi geschlossen; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di 09.00–10.30 und 14:00–15:00 Uhr, Do, Fr 09.00–10.30 Uhr
Website der Behörde
service.kreis-heinsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Der auf der eigenen Seite verlinkte Online-Terminkalender war am 06.10.2026 nicht erreichbar (404); Terminlink daher nicht übernommen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg?

Anschrift: Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Telefon: +49 2452 13-3330. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30–11:30 Uhr, Do 08:30–11:30 und 14:00–17:00 Uhr, Mi geschlossen; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di 09.00–10.30 und 14:00–15:00 Uhr, Do, Fr 09.00–10.30 Uhr. E-Mail: abh@kreis-heinsberg.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven, Geilenkirchen, Wegberg, Übach-Palenberg, Wassenberg, Gangelt und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Heinsberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://service.kreis-heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/einrichtung/7840/show

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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