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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Duisburg

Zuständig für Duisburg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Amt für Integration und Einwanderungsservice).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Straße 12–14
47051 Duisburg
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten (Call Center): Mo–Do 08:00–14:00 Uhr, Fr 08:00–13:00 Uhr; Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website der Behörde
duisburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Duisburg?

Anschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 12–14, 47051 Duisburg. Telefon: +49 203 283-984214. Öffnungszeiten: Telefonzeiten (Call Center): Mo–Do 08:00–14:00 Uhr, Fr 08:00–13:00 Uhr; Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Hat die Ausländerbehörde Duisburg weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Außenstelle Mitte/Süd, Duisburg; Außenstelle Nord, Duisburg; Außenstelle West, Duisburg.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Duisburg?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine.duisburg.de/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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