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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Bonn

Zuständig für Bonn. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Bonn
Am Propsthof 10
53121 Bonn
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8 bis 12 Uhr; Do zusätzlich 14 bis 17:30 Uhr; Mittwochs geschlossen; Telefonische Servicezeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Do 14 bis 18 Uhr
Website der Behörde
bonn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Bonn?

Anschrift: Am Propsthof 10, 53121 Bonn. Telefon: +49 228 776000. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 8 bis 12 Uhr; Do zusätzlich 14 bis 17:30 Uhr; Mittwochs geschlossen; Telefonische Servicezeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Do 14 bis 18 Uhr. E-Mail: antrag-auslaenderamt@bonn.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Bonn?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.bonn.de/vv/oe/_/Dez._I/33/33-6/Auslaenderamt.php?lang=de

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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