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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Gladbeck

Zuständig für Gladbeck.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Gladbeck
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
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Öffnungszeiten
Servicezeiten: Mo–Mi 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr; Do 13.30–17.30 Uhr; Fr 8.30–12.00 Uhr
Website der Behörde
gladbeck.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Gladbeck?

Anschrift: Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck. Telefon: +49 2043 99-0. Öffnungszeiten: Servicezeiten: Mo–Mi 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr; Do 13.30–17.30 Uhr; Fr 8.30–12.00 Uhr. E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-gladbeck.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Gladbeck?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.gladbeck.de/inhalt/migration

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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