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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Hochsauerlandkreis

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 185.964 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Aufenthaltsrecht / Asylangelegenheiten).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Hochsauerlandkreis
Steinstraße 27
59872 Meschede
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo 14–15 Uhr; Di, Do, Fr 8–10 Uhr; persönliche Vorsprache nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Website der Behörde
hochsauerlandkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Hochsauerlandkreis zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Hochsauerlandkreis?

Anschrift: Steinstraße 27, 59872 Meschede. Telefon: +49 291 94-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 14–15 Uhr; Di, Do, Fr 8–10 Uhr; persönliche Vorsprache nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Hochsauerlandkreis zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Meschede, Sundern (Sauerland), Brilon, Schmallenberg, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Bestwig und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Hochsauerlandkreis?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/migation/aufenthalt

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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