Ausländerbehörden.org

Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Gelsenkirchen

Zuständig für Gelsenkirchen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Referat 32, Abteilung 32/2 – Ausländerangelegenheiten).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Gelsenkirchen
Zeppelinallee 4
45879 Gelsenkirchen
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
gelsenkirchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Gelsenkirchen?

Anschrift: Zeppelinallee 4, 45879 Gelsenkirchen. Telefon: +49 209 169-0.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Gelsenkirchen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Kontakt_Auslaenderbehoerde.aspx

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen