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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Marl

Zuständig für Marl. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerwesen (Aufenthaltsrecht), Amt für Bürgerdienste.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Marl
Bergstraße 228–230
45768 Marl
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Öffnungszeiten
Mo, Di 08.00–16.00 Uhr; Do 09.00–18.00 Uhr; Mi, Fr geschlossen; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr 8:00–9:00 Uhr
Fax
+49 2365 99-963201
Website der Behörde
marl.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Marl?

Anschrift: Bergstraße 228–230, 45768 Marl. Telefon: +49 2365 99-0. Öffnungszeiten: Mo, Di 08.00–16.00 Uhr; Do 09.00–18.00 Uhr; Mi, Fr geschlossen; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung; telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr 8:00–9:00 Uhr. E-Mail: auslaenderwesen@marl.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Marl?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://eservice4.gkd-re.de/Marl/tevis/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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