Ausländerbehörden.org

Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Soest

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 231.558 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Migration und Aufenthalt (Servicecenter-Aufenthalt).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Soest
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
59494 Soest
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Terminsprechstunden: Mo 8–16 Uhr, Di 7–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Vorsprache nur mit Termin); Telefonzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8–12 Uhr, Do 13–17 Uhr
Website der Behörde
kreis-soest.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Soest zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Soest?

Anschrift: Osthofen-Thomä-Wallstraße 2, 59494 Soest. Telefon: +49 2921 30-3090. Öffnungszeiten: Terminsprechstunden: Mo 8–16 Uhr, Di 7–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Vorsprache nur mit Termin); Telefonzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8–12 Uhr, Do 13–17 Uhr. E-Mail: aufenthalt@kreis-soest.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Soest zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Soest, Werl, Warstein, Geseke, Erwitte, Ense, Bad Sassendorf, Welver und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Soest?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine-auslaenderbehoerde.kreis-soest.de/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen