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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Arnsberg

Zuständig für Arnsberg. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Büro für Zuwanderung und Integration.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Arnsberg
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo 14–15.30 Uhr; Di, Do, Fr 8–10 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 2932 2011421
Website der Behörde
arnsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Arnsberg?

Anschrift: Am Hüttengraben 29, 59759 Arnsberg. Telefon: +49 2932 201-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 14–15.30 Uhr; Di, Do, Fr 8–10 Uhr; Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderamt@arnsberg.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Arnsberg?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.arnsberg.de/rathaus-politik/ihr-anliegen/dienstleistungen-a-z/auslaenderbehoerde-allgemeines-und-ansprechpartner

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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