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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Neuss

Zuständig für Neuss. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Abteilung Migration des Integrationsamtes.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Neuss
Markt 2
41460 Neuss
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Öffnungszeiten
Mo–Mi 8–16 Uhr; Do 13–18 Uhr; Fr 8–12.30 Uhr; Aufenthaltstitel und Einbürgerung nur mit Termin (Service-Point)
Website der Behörde
neuss.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Neuss?

Anschrift: Markt 2, 41460 Neuss. Telefon: +49 2131 90-5757. Öffnungszeiten: Mo–Mi 8–16 Uhr; Do 13–18 Uhr; Fr 8–12.30 Uhr; Aufenthaltstitel und Einbürgerung nur mit Termin (Service-Point). E-Mail: migration@stadt.neuss.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Neuss?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.neuss.de/service/integration/behoerdengaenge

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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