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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Mettmann

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 490.910 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Mettmann
Auf dem Hüls 5
40822 Mettmann
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Di, Do 8–12 Uhr
Fax
+49 2104 99-4553
Website der Behörde
kreis-mettmann.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Mettmann zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Mettmann?

Anschrift: Auf dem Hüls 5, 40822 Mettmann. Telefon: +49 2104 99-0. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Di, Do 8–12 Uhr. E-Mail: aufenthalt@kreis-mettmann.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Mettmann zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Ratingen, Velbert, Langenfeld (Rheinland), Hilden, Erkrath, Monheim am Rhein, Mettmann, Haan und weitere.

Hat die Ausländerbehörde Kreis Mettmann weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Daueraufenthalt / EU und Kreis-Service-Center (Visa, Verpflichtungserklärung), Mettmann.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Mettmann?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.kreis-mettmann.de/Quickmenu/Termin-buchen/?La=1

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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