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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Herford

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 186.901 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Herford
Wittekindstraße 7
32051 Herford
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
service.kreis-herford.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Herford zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Herford?

Anschrift: Wittekindstraße 7, 32051 Herford. Telefon: +49 5221 13-2696. E-Mail: abh.herford@kreis-herford.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Herford zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Bünde, Löhne, Enger, Hiddenhausen, Vlotho, Kirchlengern, Spenge, Rödinghausen.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Herford?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://service.kreis-herford.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16815/show

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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