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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Krefeld

Zuständig für Krefeld. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Krefeld
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld
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Öffnungszeiten
Mo–Mi 8:30–12:30 Uhr und 14:00–15:30 Uhr; Do 8:30–12:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr
Website der Behörde
service.krefeld.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Krefeld?

Anschrift: Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld. Telefon: +49 2151 86-0. Öffnungszeiten: Mo–Mi 8:30–12:30 Uhr und 14:00–15:30 Uhr; Do 8:30–12:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr; Fr 8:30–12:30 Uhr. E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Krefeld?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://service.krefeld.de/terminvergabe-auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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