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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Rheine

Zuständig für Rheine.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; Mi, Fr 8.30–12.00 Uhr; nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
rheine.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Rheine?

Anschrift: Klosterstraße 14, 48431 Rheine. Telefon: +49 5971 939-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; Mi, Fr 8.30–12.00 Uhr; nur nach Terminvereinbarung. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Rheine?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://termine.rheine.de/m/abh/extern/calendar/?uid=019a5ce5-1fef-4812-b518-4baec97eec05&lang=de

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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