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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Moers

Zuständig für Moers. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: 04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Moers
Mühlenstraße 9–11
47441 Moers
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Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 und 15–17 Uhr, Do 8–12 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 2841 201-16606
Website der Behörde
moers.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Moers?

Anschrift: Mühlenstraße 9–11, 47441 Moers. Telefon: +49 2841 201-655. Öffnungszeiten: Geschäftszeiten: Mo 8–12 Uhr, Di 8–12 und 15–17 Uhr, Do 8–12 Uhr; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: auslaenderbehoerde@moers.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Moers?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.moers.de/rathaus-politik/fachbereiche-und-einrichtungen/0412-fachgruppe-auslaenderbehoerde

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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