Ausländerbehörden.org

Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 134.196 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerbehörde (Ressort 32.1, Fachdienst Ordnung).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 08:30–12:00 und 13:15–16:00 Uhr; Fr 08:30–12:00 Uhr; Mi geschlossen; Terminabsprache erbeten
Website der Behörde
kreis-recklinghausen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen?

Anschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen. Telefon: +49 2361 53-0. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 08:30–12:00 und 13:15–16:00 Uhr; Fr 08:30–12:00 Uhr; Mi geschlossen; Terminabsprache erbeten. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick, Waltrop.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Recklinghausen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://eservice4.gkd-re.de/kreis/tevis/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen