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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Lippstadt

Zuständig für Lippstadt. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Fachdienst Ausländerwesen.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Lippstadt
Geiststraße 47
59555 Lippstadt
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Öffnungszeiten
Mo–Fr nur nach Terminvereinbarung; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Website der Behörde
lippstadt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Lippstadt?

Anschrift: Geiststraße 47, 59555 Lippstadt. Telefon: +49 2941 980-0. Öffnungszeiten: Mo–Fr nur nach Terminvereinbarung; Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Lippstadt?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.lippstadt.de/stadthaus/politik-verwaltung/verwaltungsstruktur/fachdienst-auslaenderwesen/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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