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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Euskirchen

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 202.609 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländeramt (Team 32.1 - Ausländerwesen).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 2251 15-388
Website der Behörde
kreis-euskirchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Euskirchen zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Euskirchen?

Anschrift: Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen. Telefon: +49 2251 15-1308. E-Mail: auslaenderamt@kreis-euskirchen.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Euskirchen zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Euskirchen, Mechernich, Zülpich, Weilerswist, Bad Münstereifel, Schleiden, Kall, Nettersheim und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Euskirchen?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://smartcx.kdvz-frechen.de/m/kreis-euskirchen-abh/extern/calendar/?uid=26c9beae-16e9-4949-921b-f5a4d5f92965

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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