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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Viersen

Zuständig für Viersen. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Ausländerangelegenheiten (Abteilung 30/II).

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Viersen
Theodor-Frings-Allee 22
41751 Viersen
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
viersen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Viersen?

Anschrift: Theodor-Frings-Allee 22, 41751 Viersen. Telefon: +49 2162 101-0. E-Mail: auslaenderangelegenheiten@viersen.de.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Viersen?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.viersen.de/organisation/organisationseinheit/abteilung/1869

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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