Ausländerbehörden.org

Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Steinfurt

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 374.503 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger Absprache: Mo–Fr 9–12 Uhr; Di und Do 14–16 Uhr. Telefonische Sprechzeit: Mo–Fr 10–12 Uhr; Di und Do 14–15:30 Uhr
Website der Behörde
kreis-steinfurt.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Steinfurt zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Steinfurt?

Anschrift: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt. Telefon: +49 2551 69-0. Öffnungszeiten: Termine nur nach vorheriger Absprache: Mo–Fr 9–12 Uhr; Di und Do 14–16 Uhr. Telefonische Sprechzeit: Mo–Fr 10–12 Uhr; Di und Do 14–15:30 Uhr. E-Mail: abh@kreis-steinfurt.de.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Steinfurt zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Ibbenbüren, Greven, Emsdetten, Steinfurt, Lengerich, Ochtrup, Hörstel, Neuenkirchen und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Steinfurt?

Wie die Behörde Termine vergibt, steht auf ihrer Website: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Zuwanderung,%20Aufenthalt%20und%20Einb%C3%BCrgerung/

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Weitere Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen