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Nordrhein-Westfalen

Ausländerbehörde Kreis Paderborn

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 159.534 Einwohnern. Bezeichnung der Dienststelle auf der Seite der Behörde: Behörde für Ausländerangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Paderborn
Rathenaustraße 28a
33102 Paderborn
Auf der Karte zeigen
Website der Behörde
mein.kreis-paderborn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Paderborn zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Ausländerbehörde Kreis Paderborn?

Anschrift: Rathenaustraße 28a, 33102 Paderborn. Telefon: +49 5251 308-3248. E-Mail: abh@kreis-paderborn.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Für welche Orte ist die Ausländerbehörde Kreis Paderborn zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Delbrück, Salzkotten, Büren, Bad Lippspringe, Hövelhof, Borchen, Bad Wünnenberg, Lichtenau und weitere.

Wie bekomme ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Kreis Paderborn?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://formulare-owl.de/metaform/Form-Solutions/?5&releaseUserId=05774000-0001-0019&allowedLanguages&releaseID=654cb1969b9ee33dbc487287&releaseOrganizationID=05774000-0001&assistant=KFAS_320408&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare-owl.de%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F654cb1969b9ee33dbc487287&oID=05774000-0001&kdnr=05774000-0001

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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