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Übach-Palenberg · Kreis Heinsberg · 24.277 Einwohner

Ausländerbehörde für Übach-Palenberg

Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg mit Sitz in Heinsberg.

Postleitzahlen in Übach-Palenberg: 52531

Ausländerbehörde Kreis Heinsberg

Anschrift
Ausländerbehörde Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30–11:30 Uhr, Do 08:30–11:30 und 14:00–17:00 Uhr, Mi geschlossen; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di 09.00–10.30 und 14:00–15:00 Uhr, Do, Fr 09.00–10.30 Uhr
Website der Behörde
service.kreis-heinsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Der auf der eigenen Seite verlinkte Online-Terminkalender war am 06.10.2026 nicht erreichbar (404); Terminlink daher nicht übernommen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Übach-Palenberg zuständig?

Für Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg) ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg zuständig, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 13-3330.

Welche Postleitzahlen gehören zu Übach-Palenberg?

Zur Gemeinde Übach-Palenberg gehören die Postleitzahlen 52531. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg erreichbar?

Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 08:30–11:30 Uhr, Do 08:30–11:30 und 14:00–17:00 Uhr, Mi geschlossen; Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di 09.00–10.30 und 14:00–15:00 Uhr, Do, Fr 09.00–10.30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Heinsberg für