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Gilching · Landkreis Starnberg · 19.062 Einwohner

Ausländerbehörde für Gilching

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg mit Sitz in Starnberg.

Postleitzahlen in Gilching: 82205

Ausländerbehörde Landkreis Starnberg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Öffnungszeiten
Telefonische Beratung: Mo, Di 08:00–16:00 Uhr, Mi 08:00–14:00 Uhr, Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 8151 148-11374
Website der Behörde
lk-starnberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Gilching zuständig?

Für Gilching (Landkreis Starnberg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg zuständig, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg, Telefon +49 8151 148-77374.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gilching?

Zur Gemeinde Gilching gehören die Postleitzahlen 82205. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonische Beratung: Mo, Di 08:00–16:00 Uhr, Mi 08:00–14:00 Uhr, Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg für