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Herrsching a. Ammersee · Landkreis Starnberg · 11.099 Einwohner

Ausländerbehörde für Herrsching a. Ammersee

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg mit Sitz in Starnberg.

Postleitzahlen in Herrsching a. Ammersee: 82211

Ausländerbehörde Landkreis Starnberg

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Öffnungszeiten
Telefonische Beratung: Mo, Di 08:00–16:00 Uhr, Mi 08:00–14:00 Uhr, Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Fax
+49 8151 148-11374
Website der Behörde
lk-starnberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Herrsching a. Ammersee zuständig?

Für Herrsching a. Ammersee (Landkreis Starnberg) ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg zuständig, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg, Telefon +49 8151 148-77374.

Welche Postleitzahlen gehören zu Herrsching a. Ammersee?

Zur Gemeinde Herrsching a. Ammersee gehören die Postleitzahlen 82211. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonische Beratung: Mo, Di 08:00–16:00 Uhr, Mi 08:00–14:00 Uhr, Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr; persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Starnberg für