Lampertheim · Landkreis Bergstraße · 32.400 Einwohner
Ausländerbehörde für Lampertheim
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße mit Sitz in Heppenheim (Bergstraße).
Postleitzahlen in Lampertheim: 68623
Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6252 15-0
- Öffnungszeiten
- Mo–Do 8:00–12:00 Uhr; Mo, Di 14:00–15:30 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–11:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
- Website der Behörde
- kreis-bergstrasse.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: Öffnungszeiten laut Landesportal.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Lampertheim zuständig?
Für Lampertheim (Landkreis Bergstraße) ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße zuständig, Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Telefon +49 6252 15-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lampertheim?
Zur Gemeinde Lampertheim gehören die Postleitzahlen 68623. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo–Do 8:00–12:00 Uhr; Mo, Di 14:00–15:30 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–11:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).