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Viernheim · Landkreis Bergstraße · 34.426 Einwohner

Ausländerbehörde für Viernheim

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße mit Sitz in Heppenheim (Bergstraße).

Postleitzahlen in Viernheim: 68519

Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
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Öffnungszeiten
Mo–Do 8:00–12:00 Uhr; Mo, Di 14:00–15:30 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–11:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Website der Behörde
kreis-bergstrasse.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Die Öffnungszeiten stammen aus dem Landesportal.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Viernheim zuständig?

Für Viernheim (Landkreis Bergstraße) ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße zuständig, Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Telefon +49 6252 15-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Viernheim?

Zur Gemeinde Viernheim gehören die Postleitzahlen 68519. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo–Do 8:00–12:00 Uhr; Mo, Di 14:00–15:30 Uhr; Do 14:00–18:00 Uhr; Fr 8:00–11:30 Uhr; Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Bergstraße für