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Schongau · Landkreis Weilheim-Schongau · 12.572 Einwohner

Ausländerbehörde für Schongau

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau mit Sitz in Weilheim i.OB.

Postleitzahlen in Schongau: 86956

Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
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Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefonzeiten: Mo-Fr 10-12 Uhr; Di zusätzlich 15-16 Uhr; Do zusätzlich 16-18 Uhr
Fax
+49 881 681-2353
Website der Behörde
weilheim-schongau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Schongau zuständig?

Für Schongau (Landkreis Weilheim-Schongau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau zuständig, Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim i.OB, Telefon +49 881 681-1438.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schongau?

Zur Gemeinde Schongau gehören die Postleitzahlen 86956. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefonzeiten: Mo-Fr 10-12 Uhr; Di zusätzlich 15-16 Uhr; Do zusätzlich 16-18 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau für