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Weilheim i. OB · Landkreis Weilheim-Schongau · 23.279 Einwohner

Ausländerbehörde für Weilheim i. OB

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau mit Sitz in Weilheim i.OB.

Postleitzahlen in Weilheim i. OB: 82362

Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau
Stainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB
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Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefonzeiten: Mo-Fr 10-12 Uhr; Di zusätzlich 15-16 Uhr; Do zusätzlich 16-18 Uhr
Fax
+49 881 681-2353
Website der Behörde
weilheim-schongau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Weilheim i. OB zuständig?

Für Weilheim i. OB (Landkreis Weilheim-Schongau) ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau zuständig, Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim i.OB, Telefon +49 881 681-1438.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weilheim i. OB?

Zur Gemeinde Weilheim i. OB gehören die Postleitzahlen 82362. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau erreichbar?

Öffnungszeiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefonzeiten: Mo-Fr 10-12 Uhr; Di zusätzlich 15-16 Uhr; Do zusätzlich 16-18 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau für