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Hamburg

Hamburg Service vor Ort – City Ausländerangelegenheiten

Zuständig für Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel.

Kontakt

Anschrift
Hamburg Service vor Ort – City Ausländerangelegenheiten
Kühnehöfe 12
22761 Hamburg
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Öffnungszeiten
Mo 8–12 und 13–16 Uhr; Di 7–12.30 Uhr; Mi 8–12 und 13–16 Uhr; Do 13.30–19 Uhr; Fr 8–13 Uhr; Besuch nur mit Termin
Website der Behörde
hamburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: Zuständig für Ausländerinnen und Ausländer mit gesichertem Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum); maßgeblich ist der Wohnort. Erteilung und Verlängerung laufen über den Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis“; Termine werden danach vom Standort vergeben, der telefonische HamburgService 115 vergibt keine Termine für diese Standorte. Eingang Kühnehöfe über die Tasköprüstraße, 1. Obergeschoss.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Hamburg Service vor Ort – City Ausländerangelegenheiten zuständig. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort; die örtliche Zuständigkeit regelt das Landesrecht.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Hamburg Service vor Ort – City Ausländerangelegenheiten?

Anschrift: Kühnehöfe 12, 22761 Hamburg. Öffnungszeiten: Mo 8–12 und 13–16 Uhr; Di 7–12.30 Uhr; Mi 8–12 und 13–16 Uhr; Do 13.30–19 Uhr; Fr 8–13 Uhr; Besuch nur mit Termin. E-Mail: a.city@hamburgservice.de. Termine vergibt die Behörde online über ihre eigene Seite.

Hat der Hamburg Service vor Ort – City Ausländerangelegenheiten weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: City Ausländerangelegenheiten, Standort Großer Burstah, Hamburg.

Wie bekomme ich einen Termin beim Hamburg Service vor Ort – City Ausländerangelegenheiten?

Die Behörde vergibt Termine online über ihre eigene Seite: https://www.hamburg.de/go/17584

Was gilt, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft und ich noch keinen Termin habe?

Entscheidend ist der Antrag, nicht der Termin: Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, dessen bisheriger Titel gilt bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Stellen Sie den Antrag nachweisbar, etwa schriftlich oder über das Online-Formular der Behörde.

Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?

Nicht überall. Die Einbürgerungsurkunde fertigt die Staatsangehörigkeitsbehörde aus (§ 16 StAG); welche Stelle das vor Ort ist, bestimmt das Land. Vielerorts ist es eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

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