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Höhenkirchen-Siegertsbrunn · Landkreis München · 11.039 Einwohner

Ausländerbehörde für Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn: 85635

Ausländerbehörde Landkreis München

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis München
Ludmillastraße 26
81543 München
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Telefonzeiten laut FAQ: Mo–Mi 13 bis 15 Uhr
Fax
+49 89 6221-2319
Website der Behörde
landkreis-muenchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Höhenkirchen-Siegertsbrunn zuständig?

Für Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Landkreis München) ist die Ausländerbehörde Landkreis München zuständig, Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefon +49 89 6221-1400.

Welche Postleitzahlen gehören zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn?

Zur Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gehören die Postleitzahlen 85635. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis München erreichbar?

Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Telefonzeiten laut FAQ: Mo–Mi 13 bis 15 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis München für