Unterföhring · Landkreis München · 11.866 Einwohner
Ausländerbehörde für Unterföhring
Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis München mit Sitz in München.
Postleitzahlen in Unterföhring: 85774
Ausländerbehörde Landkreis München
- Anschrift
- Ausländerbehörde Landkreis München
Ludmillastraße 26
81543 München
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 89 6221-1400
- Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Telefonzeiten laut FAQ: Mo–Mi 13 bis 15 Uhr
- Fax
- +49 89 6221-2319
- Website der Behörde
- landkreis-muenchen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.
Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.
Titel verlängern
Wer die Verlängerung vor Ablauf beantragt, behält den bisherigen Titel bis zur Entscheidung (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
Ratgeber lesenFiktionsbescheinigung
Über die Wirkung des Antrags stellt die Behörde eine Bescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Ob Sie damit arbeiten dürfen, hängt vom Antrag ab.
Ratgeber lesenNiederlassungserlaubnis
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, für Fachkräfte nach drei Jahren (§ 9, § 18c AufenthG).
Ratgeber lesenEinbürgerung
Anspruch nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, vielerorts nicht die Ausländerbehörde.
Ratgeber lesenUmzug
Binnen zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG). Welche Behörde danach zuständig ist, regelt das Landesrecht.
Ratgeber lesenVerpflichtungserklärung
Wer jemanden einlädt, haftet fünf Jahre für öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (§ 68 AufenthG).
Ratgeber lesenBehörde entscheidet nicht
Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist in der Regel eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO).
Ratgeber lesenAblehnung
Ein Monat für Widerspruch oder Klage; beides schiebt die Ablehnung nicht auf (§§ 70, 74 VwGO, § 84 AufenthG). Dafür gibt es den Eilantrag.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welche Ausländerbehörde ist für Unterföhring zuständig?
Für Unterföhring (Landkreis München) ist die Ausländerbehörde Landkreis München zuständig, Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefon +49 89 6221-1400.
Welche Postleitzahlen gehören zu Unterföhring?
Zur Gemeinde Unterföhring gehören die Postleitzahlen 85774. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis München erreichbar?
Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Telefonzeiten laut FAQ: Mo–Mi 13 bis 15 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).