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Unterhaching · Landkreis München · 26.507 Einwohner

Ausländerbehörde für Unterhaching

Zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Unterhaching: 82008

Ausländerbehörde Landkreis München

Anschrift
Ausländerbehörde Landkreis München
Ludmillastraße 26
81543 München
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Telefonzeiten laut FAQ: Mo–Mi 13 bis 15 Uhr
Fax
+49 89 6221-2319
Website der Behörde
landkreis-muenchen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Fristgebundene Anträge so stellen, dass der Eingang belegt ist; viele Behörden vergeben Termine nur online.

Hinweis: E-Mail übereinstimmend laut BAMF-NAvI und Landesportal, auf der eigenen Seite der Behörde nicht genannt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge bei der Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Welche Ausländerbehörde ist für Unterhaching zuständig?

Für Unterhaching (Landkreis München) ist die Ausländerbehörde Landkreis München zuständig, Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefon +49 89 6221-1400.

Welche Postleitzahlen gehören zu Unterhaching?

Zur Gemeinde Unterhaching gehören die Postleitzahlen 82008. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Ausländerbehörde Landkreis München erreichbar?

Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 08:00–12:00 Uhr, Do 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr; Telefonzeiten laut FAQ: Mo–Mi 13 bis 15 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Vor Ablauf: Verlängerung beantragen: Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ebenfalls zuständig ist die Ausländerbehörde Landkreis München für